Qualität macht sicher!

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Die 24 Stunden Personenbetreuung (PB) GmbH hat gemeinsam mit den großen gemeinnützigen Pflege- und Betreuungsorganisationen Hilfswerk, Caritas und Volkshilfe Qualitätskriterien für die 24 Stunden Betreuung in Österreich erarbeitet und setzt diese auch um.

Der Qualitätsstandard von Caritas, Hilfswerk und Volkshilfe.

SICHER.KOMPETENT.FAIR

Unter diesem Label haben sich die großen österreichischen Sozialorganisationen Caritas, Hilfswerk und Volkshilfe vor dem Hintergrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Pflege und Betreuung Zuhause zur Einhaltung eines gemeinsamen Qualitätsstandards in der 24-Stunden Betreuuung verpflichtet.

 

SICHER. KOMPETENT. FAIR - Der Qualitätsstandard von Caritas, Hilfswerk und Volkshilfe

Für eine sichere, kompetente und faire Personenbetreuung verpflichten wir uns zur Einhaltung hochwertiger Qualitätskriterien in der Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung. Dadurch gewähren wir eine Dienstleistung, die das Wohl der zu betreuenden Personen und ihrer Angehörigen ins Zentrum rückt und die erforderliche Fairness für die Personenbetreuer:innen sicherstellt.

Caritas, Hilfswerk und Volkshilfe verfügen über jahrelange Erfahrung in der Langzeitpflege - sowohl in der mobilen Betreuung zu Hause, als auch in Pflegeeinrichtungen. Seit es in Österreich legal möglich ist, bieten wir auch die Vermittlung und Begleitung von Personenbetreuung („24 Stunden Betreuung“) an. Als gemeinnützige Organisationen verfolgen wir damit keine Gewinnabsicht. Wir wollen als Ergänzung zu unseren anderen Angeboten dazu beitragen, betreuungsbedürftigen Menschen einen angenehmen und sicheren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund mehrerer Millionen Hausbesuche in der mobilen Pflege pro Jahr kennen wir die Anforderungen an gute Pflege und Betreuung zu Hause. Daher streben wir auch in der 24 Stunden Betreuung nach einer möglichst hohen Qualität. Als Organisationen mit hoher sozialer Verantwortung sind uns auch faire Rahmenbedingungen für die PersonenbetreuerInen ein Anliegen.

 

Unsere Qualitätskriterien

Als qualitätsorientierte Vermittlerorganisationen bekennen wir uns zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, zu darüber hinausgehenden Qualitätsstandards und kundenorientierter und qualifizierter Information und Beratung. Wir bieten transparente und faire Vertragsbedingungen für Kund:innen und Personenbetreuer:innen. Damit wird sichergestellt, dass betreuungsbedürftige Menschen solange als möglich im häuslichen Umfeld die notwendige Unterstützung und Betreuung erhalten.

Das Recht auf Selbstbestimmung, der respektvolle Umgang und der möglichst lange Erhalt von Selbständigkeit sind die Basis unserer Grundhaltung. Als qualitätsorientierte Vermittlungsagenturen achten wir im Besonderen auf die Möglichkeiten und Grenzen der Personenbetreuung. Wir legen Wert auf stabile, sichere Betreuungsverhältnisse unter Einbezug der Familie und anderer Bezugspersonen sowie auf die Miteinbindung anderer Versorgungsstrukturen.

Unser zentrales Anliegen als qualitätsorientierte Vermittlungsorganisationen besteht nicht nur in der Vermittlung von Personenbetreuung, sondern umfasst vielmehr auch die laufende Beratung, Begleitung und Information von Personenbetreuer:innen und Kund:innen. Diese Maßnahmen werden durch Fachpersonal aus dem Gesundheits- bzw. Sozialbereich sichergestellt.

Wir achten auf adäquate Rahmenbedingungen, Grenzen (wie z.B. Anleitung und Unterweisung von pflegerischen Tätigkeiten) und Ressourcen für eine qualitätsorientierte Personenbetreuung. Zu den erforderlichen Rahmenbedingungen für Personenbetreuer:innen gehören angemessene Räumlichkeiten mit Möglichkeiten des Rückzugs, eine ausreichende Verpflegung, definierte und angemessene Freizeitmöglichkeiten sowie ein angemessenes Entgelt. Bei den durch uns vermittelten Personenbetreuer:innen achten wir auf entsprechende Eignung, wie beispielsweise angemessene Sprachkenntnisse oder eine erforderliche Mindestqualifikation.

Zu einer qualitätsorientierten Vermittlung zählen ebenfalls Hilfestellung und Unterstützung im Rahmen der Einführung und die Fallbegleitung der Personenbetreuer:innen.

 

1. Information & Beratung

  • Aktuelles Informationsmaterial für Kund:innen und Personenbetreuer:innen (auch in Muttersprache)
  • Information über gesetzliche Rahmenbedingungen und Unterstützung bei deren Einhaltung (z.B. Anleitung und Unterweisung von Pflegetätigkeiten,…)
  • Definierte Erreichbarkeit mittels Telefon und Mail
  • Persönliche Beratung vor Ort
  • Aktueller Websiteauftritt mit transparenten Informationen für Kund:innen und Personenbetreuer:innen

 

2. Die Aufnahme von Kund:innen

  • Erstgespräch vor Ort bei betreuter Person durch Fachpersonal zur Situations und Umfeld Einschätzung sowie der Festlegung des Betreuungsbedarfs
  • Abklärung ob die Personenbetreuung die geeignete Betreuungsform ist – gegebenenfalls Verweis auf geeignetere Betreuungsformen (z.B. mobile Pflege und Betreuung)
  • Erstellung eines Anforderungsprofils für die Auswahl einer/eines geeigneten Personenbetreuerin/Personenbetreuers
  • Information und Beratung für z.B. Gestaltung des häuslichen Umfelds, Beschaffung von erforderlichen Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder Sturzprävention.

 

3. Aufnahme und Auswahl der Personenbetreuer:innen

  • Prüfung formeller Voraussetzungen ( EU-Bürger, Arbeitsberechtigung, Strafregisterauszug…)
  • Standardisiertes Auswahlverfahren
  • Überprüfung der Sprachkenntnisse
  • Erhebung der Mindestausbildung (200 Std. Kurs im Heimatland – Heimhilfeähnliche Ausbildung) und Praxiserfahrung
  • Persönliche Eignungseinschätzung und Erfassung weiterer Zusatzqualifikationen (Demenz…)
  • Information der Personenbetreuer:innen über die Rahmenbedingungen der Personenbetreuung in Österreich

 

4. Verträge

Es gibt für alle Vertragsverhältnisse schriftliche, standardisierte Verträge mit klaren Vertragsinhalten

Vertragsarten:

a.) Schriftlicher Vertrag zwischen Kund:innen und Vermittlungsorganisation (Vermittlungsvertrag)
b.) Schriftlicher Vertrag zwischen Kund:innen und Personenbetreuer:innen (Betreuungsvertrag)
c.) Vertrag zwischen Organisation und Personenbetreuer:innen (Organisationsvertrag)

Vertragsgestaltung:

Alle Verträge sind schriftlich und vorher einsehbar
Klare Vertragsinhalte über Leistungsumfang und Zahlungsmodalitäten, Vertragsbeendigung/Kündigung, Handlungsleitlinien, Honorar, Verschwiegenheitspflicht, Geschenkannahme…….
Verträge sind in der Regel für die Personenbetreuer:innen in der Muttersprache verfügbar
Personenbetreuer:innen erhalten das Bruttohonorar direkt von dem:der Kund:in
Faire Vertragsvermittlung mit transparenten Vereinbarungen und einer transparenten Geschäftsgebarung – keine versteckten Kosten

 

5. Beginn Betreuung

Sicherstellung der Gewerbeanmeldung der Personenbetreuer:innen bzw. Meldung bei der Sozialversicherung
Individuelle Informationen an die Personenbetreuer:innen über die tatsächlichen Erfordernisse bei dem:der Kund:in
Die persönliche „Einführung“ der Betreuungskräfte im Zuge des Betreuungsbeginnes unter Einbeziehung von Angehörigen und Bezugspersonen durch eine Fachkraft
Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Betreuungsvertrag, Förderantrag und administrativen Erledigungen vor Ort

 

6. Qualitätssicherung und Fallbegleitung

Während des Betreuungsverhältnisses erfolgt eine Fallbegleitung, die regelmäßige Betreuungsvisiten vor Ort durch qualifiziertes Fachpersonal gewährleistet
Dokumentation der Betreuungsvisiten (auf Verlangen von dem:der Kund:in einsehbar)
Die Organisation unterstützt die Kund:innen und Personenbetreuer:innen bei Fragen und Problemen im Betreuungsverhältnis sowie bei Konflikten
Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung hinsichtlich weiterer erforderlicher Dienstleistungsangebote wie z.B. medizinische Hauskrankenpflege oder therapeutische Angebote
Unterstützung des Betreuungssettings durch qualifiziertes Fachpersonal bei der Anleitung pflegerischer Tätigkeiten ( gemäß § 3b (2) Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ) und Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten (gemäß § 50 Ärztegesetz und § 15 Abs. 7 Gesundheits- und Krankenpflegesetz )
Beratung bei Fragen zur Betreuungsdokumentation
Unterstützung der Personenbetreuer:innen bei administrativen Angelegenheiten (SVA, Gewerbeangelegenheiten…)
Muttersprachliche Anlaufstelle für Personenbetreuer:innen
Sicherstellung von Ersatzvermittlungen bei Ausfall von Betreuungskräften inkl. der damit verbundenen Organisations- und Einführungsleistungen
Unterstützung bei der Weiterentwicklung fachlicher Kompetenzen von Personenbetreuer:innen sowie zur Verfügungsstellung von fachlichem Informationsmaterial in Muttersprache

 

7. Sicherheit/Haftpflicht

Information und Beratung zur Vermeidung von Gefahrenquellen und Risiken
Risikoeinschätzung im Rahmen der Begleitung und gegebenenfalls Unterstützung bei erforderlichen Maßnahmen im Sinne von Vorbeugung durch Fachpersonal
Organisation einer Haftpflichtversicherung für Personenbetreuer:innen

ISO Zertifiziert

Die 24 Stunden Personenbetreuung (PB) GmbH erhielt 2017 das ISO 9001:2015 durch die Quality Austria.